Mehrere Gründe sprechen gegen eine solche Ausführung: Zum einen werden Aufstellräume für zentrale Heizanlagen in aller Regel durch eine ständig offene Verbindung zum Freien mit der nötigen Verbrennungsluft versorgt. Dies bedeutet, dass an einem zusätzlichen Anschluss in einem anderen Stockwerk andere Druckverhältnisse herrschen und somit die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt ist.
Zum anderen kommen bei Zentralheizungsanlagen häufig Gebläsebrenner zum Einsatz, die im Anfahrtszustand Überdruck in der Abgasanlage erzeugen, was zu Schwelgasbildungen und Verpuffungen durch die Rauchgase in der Anlage führt. Für Einzelfeuerstätten, die zusätzlich zu einer zentralen Heizungsanlage aufgestellt werden sollen, muss der Anschluss an einen eigenen Rauchkamin möglich sein, der nicht zugleich der zentralen Heizungsanlage dient.“