HOHE QUALITÄTSSTANDARDS IM HANDWERK

Ab 01. Januar 2021 gibt es im Schornsteinfegerhandwerk ein neues Gütesiegel, das den hohen Qualitätsstandard im Handwerk sichtbar machen soll. Die gesetzten Standards werden im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens regelmäßig überprüft. Nach erfolgreicher Zertifizierung können sich Schornsteinfegerbetriebe künftig „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ nennen und das Gütesiegel in ihrer Außendarstellung verwenden. Es steht für hohe Qualitätsstandards in den Bereichen fachliche Ausführung und Weiterbildung, Umweltschutz, Organisation und Kundenmanagement.

Kunden haben bei Betrieben mit dem Gütesiegel die Gewissheit, dass diese Dienstleistungen nach aktuellen, überprüften fachlichen Standards und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anbieten. Das Gütesiegel „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ lehnt sich an die Norm DIN EN ISO/IEC 17065:2013 an und löst die bisherige Matrix-Zertifizierung nach den Normen DIN EN ISO 9001 und 14001 ab.

Mit ZDH-Zert steht den teilnehmenden Betrieben eine erfahrene Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand zur Seite. Eine Besonderheit im Schornsteinfegerhandwerk ist dabei zu berücksichtigen: Hoheitliche und nicht-hoheitliche Bereiche sind nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) deutlich erkennbar zu trennen. Entsprechend werden die jeweils zugehörigen Leistungen des Schornsteinfegerbetriebs (= privatwirtschaftlich) und des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (= hoheitlich) getrennt zertifiziert.

Technisches Regelwerk einsehen

PRIVATWIRTSCHAFTLICHER BEREICH

Ob ein Schornsteinfegerbetrieb mit seinen privatwirtschaftlichen Dienstleistungen zertifiziert ist, erkennen Verbraucher an diesem Logo. Zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen zählen die Messungen und Überprüfungen nach 1. BImSchV und KÜO sowie die Reinigungen nach KÜO.

Nach welchen Kriterien ein Betrieb zertifiziert wurde, können Sie im nachfolgenden Kriterienkatalog nachlesen.

HOHEITLICHER BEREICH

Ob ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zertifiziert ist, erkennen Verbraucher an diesem Logo. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten gehören Bauabnahmen, die Feuerstättenschau sowie die Erstellung des Feuerstättenbescheides.

Nach welchen Kriterien ein bevollmächtiger Bezirksschornsteinfeger zertifiziert wurde, können Sie im nachfolgenden Kriterienkatalog nachlesen.